Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich maßgeblich für Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns. Abweichende Bestimmungen des Käufers bedürfen zu ihrer Einbeziehungen in das Vertragsverhältnis unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt - auch im Falle der Weiterveräußerung - bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises von anderen Beständen stets getrennt zu halten und als unser Eigentum deutlich zu kennzeichnen.

2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

4. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Preise
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Fälligkeitsdatum auf der Rechnung selbst genannt ist. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Lieferung
1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder - fristen bedarf der Schriftform.

2. Alle unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Höhere Gewalt und sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die zu einer Lieferverzögerung führen, berechtigen den Käufer nur dann und ausschließlich zum Rücktritt unter Auschluß etwaiger gegenseitiger Schadenersatzansprüche, wenn er vorher eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und nach Ablauf dieser Frist dem Käufer unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann.Für die Dauer der Prüfung von Aufdrucken, Fertigungsmustern usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit erst mit Bestätigung derselben.

3. Bei Lieferverzögerungen, die von uns zu vertreten sind, beträgt die von dem Käufer zu setzende Nachfrist 4 Wochen, die mit Eingang der Fristsetzung bei uns zu zählen beginnt.

4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage bleiben vorbehalten.

Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach Maßgabe der nachstehenden Gewährleistungsbedingungen nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung zu zählen.

3. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich (§§ 377,378 HGB), bei Nichtkaufleuten spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Durch einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen werden jedwede Garantie- und Gewährleistungsansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.

4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Unsere Garantieleistungen beinhalten die Verpflichtung zur Nachbesserung unter Übernahme der Kosten für Materialaufwand und Arbeitszeit während der Garantiezeit; Fahrt- und Transportkosten werden berechnet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen finden keine Anwendung auf solche Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder Transport durch den Käufer, natürlichen Verschleiß, Abnutzung, Verschmutzung oder sonstige Umstände verursacht werden, die üblicherweise auf den Liefergegenstand einwirken.

7. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

Handelsübliche Abweichungen des Materials in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Ware bleiben vorbehalten.

Haftungsbegrenzung
Alle Schadensersatzansprüche, auch solche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
1. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Winsen/Luhe Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Es findet - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien treffen für diesen Fall eine Vereinbarung, durch die die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend nahekommt.

4. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben uns, wenn nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen worden ist. Nachdruck und Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren und zu welchem Verwendungszweck - ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Falls Gegenstände nach Angaben des Auftraggebers gefertigt werden, übernimmt dieser allein die Verantwortung für die Schutzrechte.

5. Wir behalten uns vor, unsere Erzeugnisse mit unserem Herstellervermerk zu versehen, desgleichen fabrikationstechnisch begründete Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Produkte durchzuführen.